Die DGUV V3 Prüfung ist gesetzlich verankert und stellt eine Pflicht für jedes Unternehmen dar.
Die Unfallverhütungsvorschrift ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Haftung des Unternehmens gegenüber den Berufsgenossenschaften und sonstigen Unfallkassen ist, sofern Unternehmen ihren Pflichten zur DGUV V3 Prüfung der elektrischen Sicherheit nicht nachkommen, unvermeidbar.
Die DGUV V3 Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist verbindlich und muss in festgelegten Zeitabständen vorgenommen werden.
Nur eine vollwertige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 unter Beachtung der gesetzlichen. Rahmenbedingungen sowie des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird offiziell anerkannt und ist rechtsgültig.












